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Strafzettel aus Italien nach über einem Jahr: Gilt er noch? Die 360-Tage-Regel Schritt für Schritt

Zuletzt geprüft: 31. Oktober 2026 · 3 Min. Lesezeit

Kurz gesagt. Wohnen Sie außerhalb Italiens, muss die Polizei den offiziellen Bescheid (verbale) innerhalb von 360 Tagen ab der Feststellung des Verstoßes versenden. Entscheidend ist der Tag, an dem der Bescheid der Post übergeben wurde, nicht der Tag, an dem er bei Ihnen ankam. Wurde er später versendet, erlischt nach italienischem Recht Ihre Zahlungspflicht. Handeln müssen Sie trotzdem: Der Bescheid hebt sich nicht von selbst auf.

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Warum Bußgelder aus Italien so spät kommen

Die meisten Bußgelder für ausländische Autos stammen von Kameras: Zonen mit beschränktem Verkehr (ZTL), Blitzer, rote Ampeln. Die Polizei muss zuerst über das Fahrzeugregister Ihres Landes den Halter ermitteln und den Bescheid dann ins Ausland schicken. Beim Mietwagen kommt ein Schritt hinzu, weil der Vermieter Ihre Daten weitergeben muss. Hinzu kam eine Sonderlage: Bis Herbst 2024 war der Datenaustausch zwischen Italien und Deutschland etwa ein Jahr lang ausgesetzt; laut ADAC wurden danach Bußgelder nachgefordert. Briefe 12 oder 18 Monate nach dem Urlaub sind daher keine Seltenheit.

Was das Gesetz sagt

Art. 201 Abs. 1 der italienischen Straßenverkehrsordnung (Codice della Strada) regelt die Zustellung eines Bußgeldes, das nicht vor Ort ausgehändigt wurde: 90 Tage für Personen mit Wohnsitz in Italien und „für Personen mit Wohnsitz im Ausland … innerhalb von dreihundertsechzig Tagen ab der Feststellung“. Nach Art. 201 Abs. 5 „erlischt“ die Zahlungspflicht für jeden, dem nicht fristgerecht zugestellt wurde.

Zwei Punkte entscheiden die meisten Fälle:

In 3 Schritten prüfen

  1. Datum des Verstoßes auf dem Bescheid suchen, neben Uhrzeit und Ort.
  2. Versanddatum suchen: zuerst den runden Poststempel auf dem Umschlag oder ein aufgedrucktes Versanddatum; im Bescheid steht manchmal auch, wann er der Post übergeben wurde (consegnato all'ufficio postale, data di spedizione). Bewahren Sie den Umschlag auf: Er ist oft der einzige Beweis.
  3. Tage zählen. Mehr als 360: zu spät versendet. 360 oder weniger: rechtzeitig.
Verstoß Versanddatum Tage Ergebnis
10.09.2024 25.09.2025 380 Zu spät: Einspruch möglich
10.09.2024 01.09.2025 356 Rechtzeitig versendet

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Wenn der Bescheid zu spät versendet wurde

Wenn er rechtzeitig versendet wurde

Zahlen ist meist am günstigsten. Innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt gibt es 30 % Rabatt (Art. 202). Die Bankverbindung steht auf dem Bescheid.

Wenn Sie den Bescheid ignorieren

Zahlen Sie weder noch legen Sie Einspruch ein, wird der Bescheid für die Hälfte des Höchstbetrags vollstreckbar (Art. 203 Abs. 3). Ab 70 € kann ein italienisches Bußgeld nach dem EU-Rahmenbeschluss 2005/214/JI grundsätzlich in Deutschland vollstreckt werden, über das Bundesamt für Justiz; Bescheide allein aus Halterhaftung können dabei abgelehnt werden. Private Inkassobüros können nur zur Zahlung auffordern.

Sonderfälle (Ratgeber auf Englisch)

Häufige Fragen

Ist das dasselbe wie die Verjährung?

Nein. Die 360 Tage sind die Frist, um Ihnen den Bescheid zuzustellen. Davon getrennt verjährt das Recht, ein Bußgeld einzutreiben, 5 Jahre nach dem Verstoß (Art. 209 der italienischen Straßenverkehrsordnung und Art. 28 des Gesetzes 689/1981).

Zählt das Datum, an dem der Brief bei mir ankam?

Nein. Es zählt der Tag, an dem die Behörde den Bescheid der Post übergeben hat. Das Empfangsdatum ist nur für Ihre eigenen Fristen wichtig: 60 Tage für den Einspruch und 5 Tage für 30 % Rabatt.

Gilt die Regel auch für Mietwagen?

Ja, aber die Frist kann später beginnen, weil der Vermieter zuerst Ihre Daten weitergeben muss. Die Behörde muss diese Daten belegen können. Mehr dazu in unserem englischen Ratgeber zu Mietwagen.

Kann Italien das Bußgeld in Deutschland eintreiben?

Ab 70 € grundsätzlich ja, über das Bundesamt für Justiz; Bescheide allein aus Halterhaftung können abgelehnt werden. Private Inkassobüros können nur zur Zahlung auffordern, aber nichts pfänden.

Quellen

  1. Italienische Straßenverkehrsordnung, Art. 201 (ACI)
  2. Art. 201 mit Rechtsprechung (Brocardi)
  3. Italienisches Verfassungsgericht, Urteil 477/2002
  4. Art. 202 (ACI)
  5. Art. 203 (ACI)
  6. Art. 209 (Brocardi)
  7. ADAC: Bußgelder aus Italien werden nachgefordert
  8. Rahmenbeschluss 2005/214/JI (EUR-Lex)
  9. Europäisches Verbraucherzentrum: ZTL-Bußgelder in Italien
  10. Stiftung Warentest: Bußgeldbescheid aus dem Ausland

Allgemeine Informationen, am angegebenen Datum mit den genannten Quellen abgeglichen. Keine Rechtsberatung im Einzelfall. Italian Fine Check ist keine italienische Behörde.